Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss (UPV)

Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss

Quelle: Stadt Warendorf (www.warendorf.de)

Der UPV berät oftmals sehr kontrovers diskutierte Vorlagen. Immer dann, wenn es um städtische Vergaben geht, geht es gleichzeitig auch um zum Teil hohe finanzielle Auswirkungen. Dies führt immer wieder zu angeregten Diskussionen. Auf der anderen Seite sind auch die im Vorfeld solcher Vergaben stehenden Planungen immer wieder Grund für – zum Teil öffentlich geführte – Diskussionen. Hierbei werden Anliegerinteressen direkt berührt und das führt oftmals dazu, dass die Beteiligten sich über „ihre“ Ratsmitglieder direkt politisch Gehör für ihre Anliegen verschaffen wollen. Immerhin kann die städtische Rahmenplanung z.B. ausschlaggebend für Wertänderungen an bestehenden Grundstücken sein (sowohl wertsteigernd als auch wertmindernd).

Mitglieder und Sitzungen

Dem Ausschuss gehören 15 Mitglieder an. Neben den gewählten Ratsmitgliedern können auch „sachkundige Bürger“ für den Ausschuss benannt werden. Dies trifft aktuell auf 2 Mitglieder zu.

Der UPV tagt bis zu 10x im Jahr im Sitzungssaal des Rathauses. Die hohe Anzahl der Sitzungen gegenüber anderen Ausschüssen ist hauptsächlich darin begründet, dass im Bau- und Planungsrecht viele Maßnahmen durchgeführt und viele unterschiedliche Interessensbekundungen beraten werden müssen.

Die aktuellen (und historischen) Mitglieder sind im Bürgerinformationssystem zu finden.

Dort finden Sie auch eine Übersicht über die Sitzungen.

Aufgaben und Kompetenzen

Seine Aufgaben sind in der Zuständigkeitsordnung festgelegt und umfassen folgende Punkte:

  • Bau- und Gebäudewirtschaft einschließlich der Planung und Durchführung städtischer Baumaßnahmen
  • Maßnahmen zur Energieversorgung/Energieeinsparung für die bzw. in den städtischen Dienstgebäuden
  • Tief- und Straßenbaumaßnahmen
  • Angelegenheiten des städtischen Baubetriebshofes
  • Begleitung der Erstellung von
    – Flächennutzungsplänen
    – Bebauungsplänen
  • Anregung und Beratung von städtebaulichen Satzungen
  • Grundsatzfragen des Natur- und Landschaftschutzes
  • Maßnahmen zur (Um-)Gestaltung von Gewässern sowie Gewässerschutz
  • Umweltangelegenheiten und Umweltberatung
  • Maßnahmen zur Verkehrslenkung und Verkehrsberuhigung
  • Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs
  • Denkmalausschuss im Sinne des §23 (2) Denkmalschutzgesetz

Der Ausschuss erteilt u.a. Planungs- und Gutachtenaufträge. Weiterhin muss er Verträgen nach VoB, VoL und HOAI ab einer Auftragssumme von 100.000€ zustimmen.

Diese Aufträge werden im Zusammenhang mit

  • Bauleitverfahren
  • städtebaulichen Rahmenplanungen
  • umweltbezogenen Untersuchungen
  • Maßnahmen an Grünanlagen
  • Planung und Ausführung von Hoch- und Tiefbauvorhaben

nach Beschluss im UPV durch die Verwaltung erteilt.

Im Bauleitplanverfahren beschließt der Ausschuss abschließend über

  • die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie der „Träger öffentlicher Belange“ (z.B. Landesämter)
  • die Annahme des Planentwurfes
  • die öffentliche Auslegung des Planentwurfes.

Er dient ebenfalls als Schlichtungsgremium gem. §13 der städtischen Gestaltungssatzung und kann eine Befreiung nach der Baumschutzsatzung aussprechen.