Rechnungsprüfungsausschuss

Rechnungsprüfungsausschuss

Quelle: Stadt Warendorf (www.warendorf.de)

Allgemeines

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist ein sogenannter Pflichtausschuss, den jede Stadt und Gemeinde in Nordrhein-Westfalen einrichten muss.

Die Rechnungsprüfung beinhaltet eine unabhängige, sachverständige und konstruktive Beurteilung von geplanten und bereits abgeschlossenen Verwaltungsvorgängen. Dabei bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Rechnungsprüfungsamtes, welches eine städtische Dienststelle ist und personell dem Bürgermeister untersteht. In fachlicher Hinsicht ist es jedoch einzig dem Rat unterstellt und an keine Weisungen des Bürgermeisters gebunden.

Die Rechnungsprüfung unterstützt den Rat bei seinen Entscheidungen und berät die Stadtverwaltung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Oberstes Ziel ist dabei, ein ordnungsgemäßes, zweckmäßiges und vor allem wirtschaftliches Verwaltungshandeln zu fördern.

Mitglieder und Sitzungen

Dem Ausschuss gehören insgesamt 11 Mitglieder an, hiervon sind 2 Mitglieder „sachkundige Bürger“.

Die aktuellen (und historischen) Mitglieder sind im Bürgerinformationssystem zu finden.

Dort finden Sie auch eine Übersicht über die Sitzungen.

Aufgaben und Kompetenzen

Seine Aufgaben bestimmen sich nach den §§ 59, 92, 101, 105 und 116 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Sie umfassen u.a.:

  • Die Berichte über die Prüfung des Jahres- und Gesamtabschlusses
  • Die Darstellung der wesentlichen Inhalte der Prüfungsberichte der Gemeindeprüfungsanstalt
  • Berichte über die Prüfungen, die das Rechnungsprüfungsamt im Auftrage des Rates vorgenommen hat
  • Prüfberichte und Prüfungsfeststellungen von besonderer Bedeutung.
Ausschussvorsitzende

Simone Lutz

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Mitglied des Ausschusses

Andreas Hornung

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