Wir beantragen die Aufnahme des Punktes „Verstärkung der Banketten des Ortsverbindungsweges von der L 830 durch Velsen zur L 548 in Einen im Zuge der diesjährigen Wirtschaftswegesanierung“ in die Tagesordnung des Rates am 23. Juni 2022.
Begründung:
Über die in diesem Jahr vorgesehene Wirtschaftswegesanierung wurden die Bezirksausschüsse und der Stadtentwicklungsausschuss mit Vorlage Nr. 3804/2022 zu den Sitzungen am 31.05., 01.06. und 02.06.2022 lediglich in Kenntnis gesetzt. Eine Beschlussfassung war nicht vorgesehen. Ratsmitglied Franz-Ludwig Blömker hatte bereits mit E-Mail vom 02. Mai mehrere Fragen zum vorgesehenen Sanierungsprogramm gestellt, ausdrücklich mit der Bitte um Beantwortung um ggf. rechtzeitig vor der Beratung im BZA Einen-Müssingen/Milte Anträge stellen zu können. Diese Fragen betrafen auch den schlechten Zustand der Seitenstreifen des Ortsverbindungsweges durch Velsen. Die E-Mail blieb aber unbeantwortet. Auf die schriftliche Nachfrage vom 27. Mai teilte Herr Ltd. Baudirektor Pesch in der BZA-Sitzung am 01. Juni mit, dass (erneut) kein Einbau von Betonsteinen zur Verstärkung der Banketten der Straße vorgesehen sei. Es solle wohl der Einbau eines anderen Materials als zuletzt geprüft werden, Erfahrungen damit hat die Stadt Warendorf bisher aber nicht gemacht. Fraktionsübergreifend wird dagegen seit Jahren eine Verbesserung der Seitenstreifen der – auch von Radfahrenden – oft benutzten Verbindungsstraße durch den Einbau von Betonsteinen gefordert. Bisherige Maßnahmen haben sich als untauglich erwiesen. Die SPD-Fraktion strebt nun eine Ratsentscheidung dazu an. Vor den in diesem Jahr vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen an der Straße ist das vermutlich nur in der jetzt bevorstehenden Ratssitzung möglich.
In der Sache stellt die SPD-Fraktion folgenden Beschlussantrag:
Der Rat beschließt folgende Maßgaben zur Verstärkung der Banketten des Ortsverbindungsweges von der L 830 durch Velsen zur L 548 in Einen im Zuge der diesjährigen Wirtschaftswegesanierung:
- Im Abschnitt 10 zur Wirtschaftswegesanierung 2022 (mittlerer Abschnitt zwischen L 830 und L 547, Länge rd. 480 m) sollen neben der vorgesehenen Deckensanierung beidseitig Betonsteine eingebaut werden.
- Der Abschnitt 6 (östlicher Abschnitt zwischen L 830 und L 547, Länge rd. 500 m) wird um weitere rd. 900 m bis zum Abschnitt 10 ausgedehnt. In diesem verlängerten Abschnitt und im Abschnitt 7 werden die Banketten in der von der Verwaltung im BZA Einen-Müssingen/Milte angekündigten Weise saniert.
Begründung:
Die Sanierung von Banketten hat Priorität – dieses Ergebnis einer Beratung des BZA Einen-Müssingen/Milte wurde in einem Pressebericht vom 11. April 2018 herausgestellt. Der Pressebericht wurde in die Dokumentation der Öffentlichkeitsarbeit zur Erstellung des Wirtschaftswegekonzeptes aufgenommen (Seite 26). Schon zu der Zeit wurde über mehrere Jahre immer wieder eine Sanierung auch der Banketten des Ortsverbindungsweges durch Velsen gefordert. Die Straße hat neben dem landwirtschaftlichen Verkehr eine besondere Bedeutung als kurze Verbindung von Einen nach Warendorf und wird entsprechend viel auch von Radfahrenden genutzt. Die Breite der Fahrbahn beträgt aber nur etwa 3,70 m bis 3,90 m. Für einstreifige Verbindungswege sehen die Richtlinien für ländlichen Wegebau eine Fahrbahnbreite von mindestens 3,50 m vor. Ein Begegnungsverkehr PKW/Fahrrad ist dann bei „sehr niedrigen Fahrgeschwindigkeiten“ möglich, wird im Wirtschaftswegekonzept der Stadt Warendorf zitiert (Seite 46). Dabei wird noch ein Sicherheitsabstand zwischen PKW und Fahrrad von 0,90 m angenommen. Straßenverkehrsrechtlich gilt beim Überholen inzwischen aber ein erhöhter Sicherheitsabstand von 2,00 m und auch im Begegnungsverkehr ist sogar bei Tempo 30 noch ein Abstand von 1,00 m einzuhalten. Auch geht die Richtlinie nur von einer Fahrzeugbreite (ohne Spiegel) von 1,75 m aus, was heute bei vielen Fahrzeugen (zum Teil deutlich) überschritten wird.
Beim Überholen von Fahrrädern und auch im Begegnungsverkehr PKW/Fahrrad ist auf der Ortsverbindungsstraße demnach (eigentlich zwingend) regelmäßig die Benutzung der Banketten erforderlich, im PKW/PKW-Begegnungsverkehr sowieso. Entsprechend sind die Seitenstreifen dieser Straße seit Jahren in einem sehr schlechten Zustand. Letzte Ausbesserungsarbeiten auch über längere Abschnitte sind praktisch wirkungslos geblieben, nach kurzer Zeit war wieder viel Material herausgefahren und herausgewaschen, es gibt zahllose tiefe Löcher und durchgehend einen mehrere Zentimeter großen Niveauunterschied zwischen Fahrbahn und Seitenstreifen. Bei oft unangemessener Geschwindigkeit werden Schottersteine hochgeschleudert und verursachen Schäden im Begegnungsverkehr. Radfahrende sind besonders gefährdet, vor allem Kinder und Ältere fahren unsicher mit dem Rad, wenn sie bei Kfz-Überholvorgängen auf die Bankette ausweichen müssen. Dementsprechend fordern wir seit Jahren eine Verbesserung – und auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die verwaltungsseitig abgelehnt wird, während im Wirtschaftswegekonzept herausgestellt wird, dass bei dieser Bauart ein Begegnungsverkehr PKW/Fahrrad nur „bei niedrigen Fahrgeschwindigkeiten“ stattfindet.
Bei anderen Wirtschaftswegen hat die Stadtverwaltung in den vergangenen Jahren gute Erfahrungen mit dem Einbau von Betonsteinen zur Verstärkung von Banketten gemacht. Dass eine solche Sanierung, die gerade für diese Straße seit Jahren gefordert wird und mehr als notwendig ist, auch bei der in diesem Jahr vorgesehenen abschnittsweisen Sanierung der Fahrbahn und der Banketten erneut ausbleiben und stattdessen nur ein (neuerlicher) Sanierungsversuch mit einem anderen Material erfolgen soll, halten wir für falsch. Auch angesichts der Verteuerungen halten wir es vielmehr für begründet, gerade auch an dieser Straße zum Einbau von Betonsteinen überzugehen. Das gilt auf jeden Fall für den Abschnitt, in dem die Fahrbahndecke saniert werden soll. In den Abschnitten, in denen jetzt nur die Banketten saniert werden müssen, kann das – in gründlicher Weise – mit einem anderen Material erfolgen, als es sonst verwendet wurde. Damit wird bei den aktuellen Baukostensteigerungen Rücksicht auf die begrenzten Haushaltsmittel genommen. Die so entstehenden unterschiedlichen Erfahrungen an derselben Straße werden dann eine gute Grundlage bieten, wenn in den nächsten Jahren in weiteren Abschnitten dieser Straße (und anderswo) Sanierungen der Fahrbahndecke anstehen und dabei auch weitere Banketten saniert werden müssen.
Zur Notwendigkeit einer Verlängerung des Sanierungsabschnittes 6 wird darauf verwiesen, dass die letzte (untaugliche) Ausbesserung der Bankette dort erst vor etwa 1 ½ Jahren erfolgt ist. Kürzlich wurden einige Stellen nochmal kleinteilig ausgebessert, die Seitenstreifen sind aber über den ganzen Abschnitt, für den die Sanierung gefordert wird, in einem zumeist schlechten Zustand.