#SPDbeantragt: Die Vergabe der drei freien Baugrundstücke in Milte soll an Personen erfolgen, die einen besonderen Ortsbezug haben!

Die SPD-Fraktion stellt folgenden Änderungsantrag zu den sozialen Kriterien für die Vergabe der drei städtischen Baugrundstücke im Baugebiet „Königstal“ in Milte:

 

1..Bisherige Hauptwohnung oder alleinige Wohnung in Milte seit mindestens drei Jahren = 50 Punkte (statt 15 Punkte)

 

2. Freiwillige Tätigkeit in einer Organisation im Bereich Soziales, Kultur, Bildung, Umwelt- und Naturschutz, Sport, Hilf- und Rettungsdienst, Politik, Feuerwehr, Kirche im Stadtgebiet Warendorf seit mehr als drei Jahren mit einem Zeitaufwand von mind. 100 Stunden pro Jahr (Nachweis durch Bescheinigung der Organisation) = 25 Punkte (statt 10 Punkte)

 

3. Wartezeit seit schriftlicher Bewerbung bei der Stadt Warendorf um ein Baugrundstück im Ortsteil Milte seit mehr als einem Jahr = 1 Punkt/12 Monate (zusätzliches Kriterium)

 

4. Dem Kriterium „Bisherige Hauptwohnung oder alleinige Wohnung in Milte seit mindestens drei Jahren“ wird gleichgestellt

a) wenn die Bewerberin/der Bewerber in Milte aufgewachsen oder als junge/r Erwachsene/r mindestens drei Jahre in Milte wohnhaft war

b) wenn Eltern oder ein Kind der Bewerberin/des Bewerbers seit mindestens drei Jahren in Milte wohnen/wohnt, es also um ein „Zusammenkommen“ in Milte im Familienverbund geht.

 

Begründung:

 

Im Ortsteil Milte wird seit vielen Jahren auf die Bereitstellung von Baugrundstücken gewartet, vor allem für den Wohnungsbau junger Familien. Unerfüllte Versprechungen, jedenfalls unerfüllte Ankündigungen nach immer wieder neuen Verzögerungen, besonders wegen der sich hinziehenden archäologischen Grabungen, haben zu großen, nachvollziehbaren Verärgerungen geführt. Die Planung und Erschließung des Baugebietes „Königstal II“ im Rahmen des laufenden Bauleitplanverfahrens „Östliche Ortserweiterung Milte“ wird offenbar noch mehrere Jahre dauern. Die kurzfristig entstandene Möglichkeit, im bereits erschlossenen Baugebiet „Königstal“ immerhin drei von der Stadt erworbene Baugrundstücke anbieten zu können, ist deshalb von besonderem Wert. Für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und des Vertrauens gegenüber der Stadt, ihrer Verwaltung und den politischen Gremien, ist es nun aber auch von großer Bedeutung, dass die Vergabe der drei Baugrundstücke möglichst an Personen erfolgt, die einen besonderen Ortsbezug haben.

 

Nach dem EU-Diskriminierungsverbot dürfen Auswärtige allerdings nicht völlig von einer Kaufmöglichkeit ausgeschlossen werden. Einer diesbezüglichen Einigung des Bundesbauministeriums und des Freistaates Bayern mit der Europäischen Kommission von Februar 2017 zufolge, darf dem Kriterium der „Ortsgebundenheit“ aber immerhin eine Gewichtung von bis zu 50 Prozent zukommen. Diesen Spielraum sehen wir im vorliegenden Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht genügend ausgenutzt. Die Kriterien „Hauptwohnung“ und „Ehrenamt“ mit zusammen 25 Wertpunkten nach dem Verwaltungsvorschlag können leicht durch Wertpunkte für andere Kriterien übertroffen werden. Wir wollen diese Kriterien mit insgesamt 75 Wertpunkten ansetzen, was aber nicht völlig ausschließt, dass andere Bewerber:innen zum Zuge kommen können, weil auch anders eine so hohe Punktzahl erreicht werden kann.

 

Das Kriterium „Hauptwohnung oder alleinige Wohnung in Milte“ sollte u. E. aber auch für Bewerber:innen geöffnet werden, die in Milte aufgewachsen sind oder als junge Erwachsene mindestens drei Jahre dort gelebt haben. Es sind verschiedene Gründe vorstellbar, aus denen solche Bewerber:innen aktuell nicht (mehr) in Milte wohnen, gleichwohl weiterhin einen starken Ortsbezug haben und seit Jahren den Lebenstraum von einer familiären Zukunft in einem Eigenheim in Milte. Auch die Stärkung eines bestehenden Familienverbundes (Zusammenkommen mit Eltern oder Kindern in Milte) sollte als soziales Kriterium mit Ortsbezug mit einer Wertpunktezahl wie beim Kriterium „Hauptwohnung oder alleinige Wohnung in Milte“ berücksichtigt werden.

 

Der zusätzliche Ansatz einer Wertpunktzahl für Bewerber:innen, die sich schon eine längere Zeit bei der Stadt Warendorf um ein Baugrundstück in Milte bemühen, trägt u. E. in angemessener Weise auch diesem Gesichtspunkt Rechnung und ermöglicht eine weitere Differenzierung.

 

Zusammen mit den weitern sozialen Kriterien im Verwaltungsvorschlag sehen wir so eine gute Möglichkeit, zu einer ausgewogenen Vergabe der drei Grundstücke mit einer allerdings klaren Prämisse für Ortsgebundenheit zu kommen, die das EU-Diskriminierungsverbot nicht verletzt.