Prävention von Hochwassergefahren

Die SPD-Ratsfraktion beantragt, über die Prävention von Hochwassergefahren den Rat und die Öffentlichkeit zu informieren.

 

Die Hochwasserkatastrophe in Teilen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hat uns in dramatischer Weise vor Augen geführt, dass die Folgen des Klimawandels auch unser Land bereits heute unmittelbar treffen und elementare Gefahren auslösen. In weiten Teilen der Bevölkerung ist das besonders durch die Bewegung „Fridays for Future“ vermehrte Bewusstsein für Klimawandel, Natur- und Umweltschutz nochmals stark zu der Einsicht gewachsen, dass unser klimarelevantes Verhalten entschieden geändert werden muss. Entsprechend sind die Erwartungen an die politisch Verantwortlichen auf allen Ebenen: Wir müssen handeln, auch lokal!

 

In vielen Gesprächen und öffentlichen Äußerungen wird die Sorge geteilt, dass Starkregenereignisse auch unsere Region und unsere Stadt in bisher nicht oder kaum gekanntem Ausmaß treffen können. „Wie sind wir auf solche Gefahren vorbereitet, was wird zur Abwehr von Hochwassergefahren konkret unternommen, was muss man jetzt zusätzlich tun“, sind drängende Fragen. In der Anregung nach § 24 GO NRW von Dr. Antonius Kleickmann und Dr. Reinhold Schoppmann vom 26. Juli 2021 zur Neuplanung der Emsinsel unter Berücksichtigung von Starkregenereignissen kommt dies konkret zum Ausdruck.

 

Die SPD-Ratsfraktion nimmt diese Sorgen und Fragen auf. Wir halten eine baldige, umfassende Information des Rates und der Öffentlichkeit bspw. zu folgenden Fragen für geboten:

 

  • Wie sind die Gefahrenabwehr und das Zusammenwirken von Behörden, Feuerwehr und Rettungsdiensten bei Hochwasser und plötzlichen Naturereignissen geregelt? Wie wird das Zusammenwirken von Behörden und Rettungsdiensten dafür geübt?
  • Sind Stadtverwaltung, Freiwillige Feuerwehr, Rettungs- und Hilfsdienste, Abwasserwerk und Stadtwerke ausreichend auf die Gefahrenabwehr bei Hochwasser, Starkregen und plötzlichen Naturereignissen vorbereitet? Gibt es einen besonderen Ausrüstungsbedarf?
  • Wie sind bzw. werden die Bevölkerung, Betriebe und öffentlichen Einrichtungen in besonders gefährdeten Lagen und auch allgemein auf solche Gefahren vorbereitet? Werden bspw. Grundstückseigentümer*innen, besonders solche von bebauten Grundstücken, für die in Überflutungsgutachten u.a. eine Gefahrenlage ausgewiesen ist, darüber individuell aufgeklärt und zur Gefahrenabwehr beraten?
  • Bedarf es angesichts der außergewöhnlichen Hochwasserkatastrohe im Juli d. J. einer Überprüfung des Konzepts „Neue Ems“ für den Hochwasserschutz? Sind insbesondere die für ein 100-jährliches und 250-jährliches Hochwasser angenommenen Niederschlagsmengen ausreichende Grundannahmen?
  • Bedarf es einer Neubewertung von Gefahren durch Hochwasser und Starkregenereignisse für das nicht im Konzept „Neue Ems“ betrachtete Stadtgebiet, insbesondere für die bebauten weiteren Teile der Kernstadt und der Ortsteile sowie von gefährdeten Lagen an Wasserläufen in den Außenbereichen und auch für das im Konzept „Neue Ems“ betrachtete Stadtgebiet bis zur Realisierung des Konzeptes? Gibt es für alle Teile des Stadtgebietes Überflutungsgutachten o.a. mit ausreichenden Grundannahmen von Niederschlagsmengen?