Die Zeit zwischen Stichwahl und der konstituierenden Ratssitzung am 12. November

Die erste Sitzung des Rates nach der Wahl ist von großer Bedeutung, denn in dieser sogenannten konstituierenden Sitzung werden wesentliche Entscheidungen für die nächste Wahlperiode getroffen.

 

Hierbei wird u.a. bestimmt, wie viele und welche Ausschüsse eingerichtet werden, mit wie vielen Mitgliedern diese zu besetzen sind, wer den Vorsitz eines Ausschusses übertragen bekommt und welche Personen z.B. stellvertretende Bürgermeister/innen werden.

 

In der Zeit zwischen Stichwahl und der konstituierenden Ratssitzung bilden und positionieren sich zunächst die Fraktionen der einzelnen Parteien und finden dann viele intensive Gespräche zwischen diesen Fraktionen statt. Einigen sich unsere Ratsmitglieder in diesen Wochen vor der Sitzung über die Ausgestaltung und Besetzung der Ausschüsse sowie die Personen für die Positionen in einem einheitlichen Wahlvorschlag, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu Stande, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Die Sitzverteilung für die einzelnen Ausschüsse wird nach dem Verfahren Hare/Niemeyer (siehe Wikipedia) verteilt.

 

In der konstituierenden Ratssitzung haben Fraktionen nach erfolgreichen Vorgesprächen oft gemeinsame Interessen. Dabei können die Fraktionen Zählgemeinschaften bilden. So besteht die Möglichkeit der Blockbildung, es können sich die sieben Parteien (CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen, FDP, FWG, Linke, Die Partei) in verschiedenen Konstellationen zusammen schließen, um so gemeinsam z. B. möglichst viele Ausschussvorsitze, einen bestimmten Ausschussvorsitz, lieber zwei statt einen Sitz im Planungsausschuss oder eine zugesicherte Stelle als stellvertretende/r Bürgermeister/ in zu erhalten.

 

Ziel dieses aufwendigen Prozesses sollte es immer sein, das bestmögliche Ergebnis für die eigene Fraktion zu erzielen und dabei nicht die Notwendigkeit einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den anderen Fraktionen im Rat zum Wohle der Bürger/Innen unserer Stadt aus den Augen zu verlieren.