Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich und der „Schule von acht bis eins“ bzw. der sonstigen Betreuungsangebote (pädagogische Übermittagsbetreuung)

Antrag zur Tagesordnung des Rates am 25. Juni 2020

Antrag zur Erweiterung der Tagesordnung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 15. Juni 2020

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Linke,

 

die SPD-Fraktion beantragt gem. § 3 Nr. 1 Geschäftsordnung die Aufnahme des folgenden Punktes in die Tagesordnung der Ratssitzung am 25. Juni 2020:

 

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich und der „Schule von acht bis eins“ bzw. der sonstigen Betreuungsangebote (pädagogische Übermittagsbetreuung)

 

Zu dem Punkt liegt bereits die Vorlage Nr. 3173/2020/1 vor. Der Kultur- und Schulausschuss hat den Punkt zwar in seiner Sitzung am 04. Juni 2020 von der Tagesordnung mit knapper Mehrheit der Stimmen abgesetzt und infolgedessen sieht die Tagesordnung der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 15.06.2020 eine Beratung in der Ausschusssitzung nicht vor. Die ausführliche Vorlage der Stadtverwaltung vom 25.05.2020 bietet aber eine ausreichende und rechtzeitige Grundlage für eine abschließende Beratung und Beschlussfassung in der Ratssitzung. Die Anträge der SPD, die diesem Tagesordnungspunkt zugrunde liegen, stammen vom 20.3.2019. Wir halten es nun spätestens für wichtig und geboten, die vorgeschlagene Änderung der Beitragssatzung und damit eine Beitragsfreistellung von Eltern mit niedrigerem Einkommen bereits mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 zu bewirken. Dafür bedarf es einer abschließenden Beschlussfassung in der Ratssitzung am 25. Juni. Wir sind der Überzeugung, dass nun genügend Zeit zur Vorbereitung in den Fraktionen gegeben ist und die Situation unter Corona eine Beratung eher dringlicher macht als davon absehen lässt.

 

Zugleich beantragen wird hiermit die Erweiterung der Tagesordnung des HFWA am 15. Juni gem. § 11 Nr. 2 / § 26 Geschäftsordnung, wenn eine vorbereitende Beratung im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss für erforderlich gehalten wird und begründen die Dringlichkeit mit der sonst nicht mehr möglichen Vorberatung des Punktes für die einzige noch terminierte Ratssitzung vor dem Beginn des neuen Schuljahres. Auch für die Sitzung des HFWA ist die Vorlage aber seit Einladung des Kultur- und Schulausschusses bekannt.

 

Mit freundlichen Grüßen